Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
KØLSON CASA – Vermittlung, Bauüberwachung und House-Sitting
Stand: Januar 2026
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge zwischen KØLSON CASA (nachfolgend „KØLSON“) und ihren Auftraggebern (nachfolgend „Kunde“) über die Vermittlung von Grundstücken und Baudienstleistern in Mexiko (insbesondere im Bundesstaat Yucatán), über Leistungen der Bauüberwachung sowie über House-Sitting- und Objektbetreuungsleistungen.
Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, KØLSON stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
2. Leistungsbeschreibung
2.1 Vermittlung von Grundstücken
KØLSON vermittelt auf Wunsch des Kunden Kontakte zu privaten oder gewerblichen Anbietern von Grundstücken in Mexiko. KØLSON wird hierbei ausschließlich als Vermittler tätig.
KØLSON ist kein Verkäufer, kein Makler im Sinne deutschen oder mexikanischen Maklerrechts, und übernimmt weder Eigentumsübertragungen noch notarielle oder rechtliche Abwicklungen.
2.2 Vermittlung von Baudienstleistern
KØLSON vermittelt Kontakte zu Architekten, Bauunternehmen, Handwerkern, Ingenieuren und sonstigen Baudienstleistern. Verträge über Planungs- oder Bauleistungen kommen ausschließlich zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Drittanbieter zustande.
KØLSON ist ausdrücklich kein Bauträger, kein Generalunternehmer und schuldet weder die Herstellung eines Bauwerks noch einen bestimmten baulichen Erfolg.
2.3 Bauüberwachung / Baubegleitung
Sofern vereinbart, übernimmt KØLSON Leistungen der organisatorischen und visuellen Bauüberwachung. Diese können insbesondere umfassen:
- Regelmäßige Ortsbegehungen
- Dokumentation des Baufortschritts (z. B. Foto-/Videoberichte)
- Weiterleitung von Informationen zwischen Kunde und Baudienstleistern
- Hinweis auf erkennbare Abweichungen vom vereinbarten Bauablauf
Die Bauüberwachung stellt keine technische, statische, rechtliche oder bauphysikalische Prüfung dar und ersetzt weder eine Bauleitung noch eine Abnahme durch Fachingenieure oder Sachverständige.
2.4 House-Sitting und Objektbetreuung
KØLSON bietet House-Sitting- und Objektbetreuungsleistungen für Immobilien an, deren Eigentümer sich nicht vor Ort befinden. Die Leistungen können insbesondere umfassen:
- Regelmäßige Kontrollgänge
- Lüften, Sichtprüfung und einfache Funktionskontrollen
- Koordination von Reinigungs- oder Wartungsdiensten
- Anwesenheitskontrolle und Schlüsselverwaltung
House-Sitting stellt keine Bewachung, keinen Sicherheitsdienst und keine Garantie gegen Schäden oder Einbruch dar.
3. Vertragsschluss
Ein Vertrag kommt durch schriftliche Vereinbarung (E-Mail ausreichend) oder durch Annahme eines Angebots von KØLSON zustande. Leistungsumfang, Vergütung und Dauer ergeben sich aus dem jeweiligen Einzelvertrag oder Angebot.
4. Vergütung und Zahlungsbedingungen
Alle Preise verstehen sich netto, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben. Etwaige lokale Steuern oder Abgaben trägt der Kunde.
Vergütungen sind, sofern nichts anderes vereinbart ist, im Voraus oder gemäß vereinbartem Zahlungsplan fällig. Bei Zahlungsverzug ist KØLSON berechtigt, Leistungen auszusetzen.
5. Pflichten des Kunden
Der Kunde verpflichtet sich, alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen vollständig und wahrheitsgemäß zur Verfügung zu stellen.
Der Kunde erkennt an, dass Bau-, Grundstücks- und Rechtsverhältnisse in Mexiko von europäischen Standards abweichen können und eigenverantwortlich rechtlich, steuerlich und technisch geprüft werden müssen.
6. Haftung
6.1 Vermittlungsleistungen
KØLSON haftet nicht für Leistungen, Vertragsverletzungen, Baumängel, Verzögerungen oder Pflichtverletzungen der vermittelten Drittanbieter.
6.2 Bauüberwachung
Die Haftung von KØLSON beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Eine Haftung für verdeckte Mängel, statische Fehler, Materialfehler oder Ausführungsfehler ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
6.3 House-Sitting
KØLSON haftet nicht für Schäden durch höhere Gewalt, Witterungseinflüsse, Einbruch, Vandalismus, Tiere, technische Defekte oder Dritte, sofern kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten von KØLSON vorliegt.
6.4 Haftungsbegrenzung
Die Haftung ist – soweit gesetzlich zulässig – auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Eine Haftung für entgangenen Gewinn oder mittelbare Schäden ist ausgeschlossen.
6.5 Flughafentransfers und Fahrtdienstleistungen
Sofern KØLSON auf Wunsch des Kunden Kontakte zu Fahrern, Transportunternehmen oder Fahrdiensten (z. B. Flughafentransfers, Besichtigungsfahrten, Baustellenfahrten) herstellt oder organisatorisch unterstützt, erfolgt dies ausschließlich als unverbindliche Vermittlung.
KØLSON ist weder Frachtführer noch Personenbeförderer und haftet nicht für Verspätungen, Unfälle, Personen- oder Sachschäden, Ausfälle, Verkehrsverstöße oder sonstige Pflichtverletzungen der jeweiligen Fahrdienstleister.
7. Keine Rechts- oder Steuerberatung
KØLSON erbringt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung. Empfehlungen zu Notaren, Anwälten oder Beratern erfolgen unverbindlich.
8. Vertraulichkeit
KØLSON verpflichtet sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten Informationen vertraulich zu behandeln, sofern keine gesetzliche Offenlegungspflicht besteht.
9. Vertragslaufzeit und Kündigung
Die Vertragslaufzeit ergibt sich aus der jeweiligen Vereinbarung. Beide Parteien können Dauerschuldverhältnisse aus wichtigem Grund fristlos kündigen.
Bereits erbrachte Leistungen sind anteilig zu vergüten.
10. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt mexikanisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit keine zwingenden Verbraucherschutzvorschriften entgegenstehen.
Gerichtsstand ist – soweit zulässig – der Sitz von KØLSON.
11. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
KØLSON CASA
Vermittlung • Bauüberwachung • Objektbetreuung
